Kurzbeschreibung
Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Am 25. März 2011 hat der Bundespräsident die Gesetze zur Reform des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) und Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) unterzeichnet. Diese Reform beinhaltet auch Regelungen zur Gewährung von Leistungen aus den Bereichen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Leistungsberechtigte:
Anspruch haben insbesondere:
Wichtig: Bei entsprechendem Bedarf und Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können Sie auch auf mehrere Leistungen zur Bildung und Teilhabe zurückgreifen. Folgende Leistungen sieht der Gesetzgeber vor:
weiterführende Informationen
Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://bildungspaket.bmas.de/.
Hinweise (Besonderheiten)
Für SGB II Kunden ist das Jobcenter ME aktiv - Geschäftsstelle Langenfeld - Bahnhofstraße 43, 40764 Langenfeld -Telefon: 02104 / 141 630 zuständig. |
Ansprechpartner: |
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Zuständiges Amt: | |||||||||||||||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||||||||||
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