Beschreibung
Allgemeine Informationen Das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Flächen oder außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist nicht erlaubt. Rechtliche Grundlagen: § 15 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz--KrW-/AbfG) Gebühren: Die Kosten der Ersatzvornahme werden dem Halter des Fahrzeuges/des Anhängers in Rechnung gestellt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Beseitigungsaufwand. |
| Ansprechpartner: |
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| Bearbeitungsdauer: | |||||||||||||
| Bearbeitungsgebühren: | |||||||||||||
| Zuständiges Amt: |
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld.
(Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764
Langenfeld Rhld.
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| Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||
| Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
| Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
| Weiter Infos: |