Kurzbeschreibung
Antrag auf Überprüfung auf Kampfmittel bei Baumaßnahmen
Beschreibung
Auch heute können noch Gefahren von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg ausgehen.
Voraussetzungen
Es muss eine Baumaßnahme mit einem erheblichen Bodeneingriff geplant sein. Anträge, die dem Zweck der Wertermittlung eines Grundstücks dienen, werden nicht bearbeitet.
Verfahrensablauf
Die Luftbildauswertung ist der erste Schritt der Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelfreiheit. Sie dient der Lokalisierung von Verdachtsflächen im beantragten Grundstück. Ein Verdachtsfall ist eine Fläche, in der eine konkrete oder potentielle Kampfmittelgefahr durch den Zweiten Weltkrieg vorliegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte verwenden Sie ausschließlich die hier zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Die Anträge sind vollständige auszufüllen und die notwendigen Unterlagen beizufügen, da eine Bearbeitung ansonsten nicht erfolgen kann. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: |
<p>6 Wochen</p>
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Bearbeitungsgebühren: |
Die Kosten für die Überpürfung (Luftbildauswertung, Oberflächen-, Tiefensondierung) werden vom Land NRW übernommen. Bezüglich der nicht erstattungsfähigen Kosten wird auf den Runderlass des Innenministeriums – 75-54.01 – vom 09.11.2007 Kampfmittelbeseitigung Erstattung der anfallenden Kosten verwiesen. | ||||||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
Weiter Infos: |