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Kurzbeschreibung

Genehmigung zur Ausgrabung einer Leiche oder von Ascheresten

Beschreibung

Tote und Aschereste dürfen gemäß § 14 Abs. 3 BestattG NRW nur ausgegraben werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk sie bestattet worden sind, dies genehmigt. Die Genehmigung kann zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Ein ganz besonderer Grund liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt.

Rechtsgrundlage(n)

§ 14 Abs. 3 Bestattungsgsetz (BestG NRW)

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf zum Schutz der Totenruhe nur aus ganz besonderem Grund erteilt werden. Dieser liegt vor, wenn die Umbettung die Würde des Verstorbenen besser wahrt und seinem Willen besser Rechnung trägt.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages und Prüfung der Gründe beantragt die Ordnungsbehörde beim Kreisgesundheitsamt Mettmann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Heidenreich, Nina 02173 794-2321
Müller, Katrin 02173 794-2320
Bearbeitungsdauer:
<p>2 Wochen</p>
Bearbeitungsgebühren:
 
Zuständiges Amt:
>> Allgemeine Ordnung
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Anschrift

Städtische Kindertageseinrichtung
Ricarda-Huch-Straße 28
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/929951
Telefax: 02173/848629
E-Mail: kita-ricarda-huch@langenfeld.de
Internet: kita-ricarda-huch.langenfeld.de

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