Beschreibung
Allgemeine Infos zum Markt Der Langenfelder Wochenmarkt ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens in Langenfeld. Mit durchschnittlich 70 Händlern bietet er nicht nur der Langenfelder Bevölkerung ein abwechslungsreiches, vielfältiges Angebot. Er zieht auch zweimal wöchentlich viele Besucher von auswärts in die Langenfelder Innenstadt und trägt damit wie kaum eine andere Einrichtung zum Leben in der Innenstadt bei. Durch vielfältige Aktionen ist es den Markthändlern in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung in den letzten Jahren gelungen, das positive Image des Wochenmarktes weiter bei den Kunden zu vertiefen. Mit einem eigenen Logo und einem überregionalen Logo des Arbeitskreises Wochenmarkt, in dem sich verschiedene kommunale Marktbetreiber engagieren, wirbt die Händlergemeinschaft auf Sonderseiten in Zeitungen und verschiedenen Marketingaktionen für diesen Treffpunkt für Frische und Lebensqualität. Jeden Dienstag von 7.30 Uhr bis 13 Uhr und jeden Freitag von 7.30 Uhr bis 16 Uhr öffnet der Markt (im Winterhalbjahr ab 8 Uhr) auf dem Marktplatz, der Fußgängerzone Solinger Straße und vor der Stadthalle. Wegen des Weihnachtsmarktes gilt von Mitte November bis Anfang Januar ein Ausweichplan. Download-Links
Allgemeine Informationen für Markthändler Die Stadt Langenfeld führt dienstags und freitags in der Stadtmitte einen Wochenmarkt durch. Notwendige Unterlagen: Bei der schriftlichen formlosen Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Es steht den Bewerber/innen jedoch frei, den Langenfelder Wochenmarkt als sogenannter "Springer" zu beschicken. Die Vergabe der um 07.30 Uhr noch freien Marktstandplätze erfolgt durch Verlosung. Die Lose werden zwischen 07.00 und 07.30 Uhr beim Marktmeister auf dem Wochenmarkt gezogen. Gebühren: Die Gebühren werden je nach in Anspruch genommener bzw. zugewiesener Standfläche berechnet:
Marktsatzung: Stromkosten:
Bewerbungen:
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Ansprechpartner: |
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Zuständiges Amt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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