Beschreibung
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) gilt ein Jahr lang und berechtigt zum Einzug in den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Bundesgebiet. Die Wohnungsgröße wird bestimmt durch die Anzahl der Familienmitglieder. Der WBS wird in der Gemeide beantragt, in der der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat. Zur Erlangung ist das Einhalten einer Einkommensgrenze notwendig, welche an Hand der Personenzahl gestaffelt ist. Die Einkommensgrenzen sind wie folgt:
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.660 €/Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich um weitere 740 € pro haushaltsangehöriges Kind, für welches Kindergeld gezahlt wird. Der jeweiligen Einkommensgrenze wird z.B. das Bruttoeinkommen eines Jahres zuzüglich Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sowie z.B. steuerfreien Schicht-, Nacht- und Überstundenzuschläge je Person gegenübergestellt, welches um 1.000 € Werbungskosten gekürzt wird. Es werden auch nachgewiesene höhere Werbungskosten anerkannt. Darüber hinaus können 34% Abzüge vorgenommen werden (12% für Steuerzahlung, 10% für Krankenversicherung, 12% für Rentenversicherung), wenn die Beiträge entrichtet werden.
Entsprechend der Personenzahl werden die zustehenden Räume bzw. qm festgelegt:
Ein zusätzlicher Raum wird gewährt, sobald sich im Haushalt alleinerziehender Elternteile ein oder mehrere schulpflichtige Kinder befinden oder bei kinderlosen Ehepaaren (beide unter 40 Jahre und weniger als 5 Jahre verheiratet), da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass innerhalb der nächsten Zeit Nachwuchs erwartet werden könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Mietspiegel: Der aktuelle Mietspiegel ist gegen eine Schutzgebühr von 6,00 Euro (für Mitglieder 3,00 Euro) erhältlich beim Verein der Haus- und Grundeigentümer Langenfeld / Monheim e.V. c/o Rechtsanwaltskanzlei von Buddenbrock und Butzke Konrad-Adenauer-Platz 6 in 40764 Langenfeld. Telefon: 02173/906010 oder www.huglm.de |
Ansprechpartner: |
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Zuständiges Amt: | |||||||||||||||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||||||||||
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