Amtsvormundschaften
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Ist bei der Geburt eines Kindes die Mutter minderjährig und ledig, so erhält das Kind einen Amtsvormund. Zum Vormund wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Referates Beistandschaften bestellt. Dieser/Diese haben bis zur Volljährigkeit der Mutter die volle elterliche Sorge für das Kind.