Beschreibung
Allgemeine InformationenDas Baugesetzbuch verpflichtet die Stadt Langenfeld den von ihr im Jahre 1969 beschlossenen, rechtsgültigen Flächennutzungsplan und die inzwischen erfolgten Änderungen und Ergänzungen für Jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu erteilen. Auf der Internetseite www.langenfeld.de/stadtplanung ist eine Verlinkung zu einem PDF-Dokument mit der Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans und seiner Änderungen aufgeführt. Rechtliche Grundlagen:
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| Ansprechpartner: |
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| Bearbeitungsdauer: | |||||||||||||
| Bearbeitungsgebühren: | |||||||||||||
| Zuständiges Amt: |
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld.
(Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764
Langenfeld Rhld.
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| Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||
| Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
| Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
| Weiter Infos: |