Beschreibung
Allgemeine Informationen Grundsätzlich ist die Erschließung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegrundstücken sowie sonstigen Baugrundstücken (zum Beispiel Gemeinbedarfsgrundstücke für Kindergärten) Aufgabe der Stadt. Die Stadt ist häufig aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage, dieser grundsätzlichen Verpflichtung nachzukommen. Vor diesem Hintergrund besteht für Interessenten, die ein oder mehrere unerschlossene Baugrundstück(e) kurzfristig einer Verwertung oder Bebauung zuführen möchten, vielfach die Möglichkeit, die Erschließung über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (hier: Erschließungsvertrag) mit der Stadt sicherzustellen. Ob der Abschluss eines Erschließungsvertrages möglich ist, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hierzu ist nach vorangegangener Terminvereinbarung zunächst ein Gespräch mit einem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich. Notwendige Unterlagen (für die Antragstellung):
Notwendige Schritte, die vor Eintritt der Wirksamkeit eines jeden Erschließungsvertrages regelmäßig zu erledigen sind:
Rechtsgrundlagen: § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) |
| Ansprechpartner: |
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| Bearbeitungsdauer: | |||||||||||||||||||||
| Bearbeitungsgebühren: | |||||||||||||||||||||
| Zuständiges Amt: |
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld.
(Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764
Langenfeld Rhld.
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| Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||||||
| Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||||||||||
| Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||||||
| Weiter Infos: |