Leistungsbezeichnung
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Leistungsbezeichnung
Elternbeitrag
Kindertageseinrichtungen in LangenfeldIn der Stadt Langenfeld gibt es 27 Kindertageseinrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft.
Die städt. KITA Fahlerweg, die städt. KITA Götscher Weg und die städt. KITA Geranienweg sind zertifizierte Familienzentren, die städt. KITA Jahnstraße 2 ist zertifiziertes integratives Familienzentrum, ebenso zertifizierte Familienzentren sind die KITA des DRK "Am Brückentor" , die Kath. KITA St. Paulus, die Kath. KITA St. Josef und im Verbund die KITA's St. Martin, St. Pius und St. Maria Rosenkranzkönigin sowie im Verbund die KITA's Christus-König und St. Barbara. Betreuungsformen: In den Kindertageseinrichtungen gibt es folgende Betreuungsformen:
Betreuungszeiten: Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Langenfeld sind von Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeiten richten sich im Wesentlichen nach den Buchungszeiten und gliedern sich grundsätzlich wie folgt auf:
Die konkrete Inanspruchnahme der Betreuungskontingente ist mit der Einrichtungsleitung zu vereinbaren. Die Elternbeiträge für alle Einrichtungen werden vom Referat Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhoben und sind durch eine Satzung geregelt. Die letzten beiden KITA-Jahre vor der Einschulung sind gem. den neuen Regelungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) seit dem 01.08.2020 beitragsfrei. Aufgrund der anfänglichen Regelungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen bzw. den Offenen Ganztag (ausgenommen die aktuell wieder beschulten Jahrgänge und die Notbetreuung) hatte die Stadt Langenfeld die Elternbeiträge für die Betreuung in den Monaten April und Mai 2020 in den genannten Bereichen ausgesetzt – und zwar unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Auch im Juni wurden die Elternbeiträge komplett ausgesetzt. Für den Juli galt das auch noch für den Bereich des Offenen Ganztags, während die Beiträge für den KITA-Bereich und die Kindertagespflege zur Hälfte erhoben worden sind. Im August 2020 wird für alle drei Bereiche die Hälfte des eigentlichen Elternbeitrages erhoben. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, brauchen die Eltern nichts zu veranlassen. Ab Spetember ist davon auszugehen, dass wieder der volle Betrag zu entrichten ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an elternbeitrag@langenfeld.de. Die zuständigen Mitarbeiterinnen für die Elternbeiträge sind Frau Intfeld, Frau Pavicic, Frau Hafner und Herr Mörseburg. Frau Friedensdorf ist zuständig für die Abrechnung der Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen. |
Ansprechpartner: |
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Zuständiges Amt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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